Patente auf natürlich vorkommende, arteigene genetische Variationen („Native Traits“) und Zugang zu biologischem Material

„Es ist wichtig, dass Innovationen gefördert werden“, betont Biense Visser, CEO von Dümmen Orange. „Patente sind eine Form, Investitionen in Innovation zu honorieren. Sie sind mit Privilegien auf dem Markt verbunden, wobei diese Privilegien keinesfalls missbraucht werden dürfen. Es sollte für andere weiterhin möglich sein patentierten Eigenschaften zu nutzen, und es wäre von Vorteil, durch die Vergabe von Lizenzen, Vereinbarungen treffen zu können, wie dies für Native Traits (arteigene Eigenschaften) im Gemüsesektor der Fall ist (siehe Kasten „Internationale Lizenzierungsplattform für den Gemüsesektor“). Wir möchten gemeinsam mit anderen Interessengruppen prüfen, ob für den Zierpflanzenbau ähnliche Lösungsansätze denkbar sind.“ „Wir stehen noch ganz am Anfang, weil die Anzahl relevanter Native-Trait-Patente noch überschaubar ist. Derartige Patente ergänzen jedoch die Gesetzgebung im Hinblick auf den Züchterschutz, den wir als Eckpfeiler unseres Wirtschaftszweigs verstehen. Das Züchterrecht schützt jedoch nur immer die jeweilige Sorte, während Trait-Patente eine ganze Art oder Gattung abdecken können“, ergänzt Hans van den Heuvel, Leiter der Abteilung Research & Development bei Dümmen Orange.

Angesichts der starken Konzentration auf Produktinnovationen bei Dümmen Orange, haben wir die Entscheidung eines Fachausschusses des Europäischen Patentamtes (EPA) begrüßt, wonach Native Traits patentierbar sind. Patente auf technische Fortschritte und Erfindungen fördern Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus tragen patentierte Traits, die zu einer Reduzierung des Einsatzes chemischer Produkte und von Abfällen sowie zu einem geringeren Energiebedarf führen, erheblich zur Nachhaltigkeit bei. Die Ausweitung von Trait-Patenten auf biologisches Material kann Innovationen jedoch auch behindern. Dümmen Orange ist deshalb der Auffassung, dass patentgeschütztes biologisches Material für die Entwicklung neuer Sorten verfügbar bleiben muss.

Internationale Lizenzierungsplattform für den Gemüsesektor

Die nternationale Lizenzierungsplattform für die Züchtung von Gemüsepflanzen (ILP Vegetable) wurde im November 2014 ins Leben gerufen. In den Jahren vor dem Start hatten die Debatten um Patente auf Eigenschaften von Pflanzen im Gemüsesektor, insbesondere in Europa, zugenommen. Im Rahmen dieser Diskussion kamen elf führende Gemüsezüchter aus der Schweiz, Deutschland, Japan, Frankreich und den Niederlanden zusammen, um ILP Vegetable zu gründen. Die neue Plattform sollte den Züchtern einen einfachen Zugang zu den Eigenschaften – biologischem Material für die Gemüsezucht – zu einem fairen und angemessenen Preis ermöglichen und so die Markteinführung neuer Produkte erleichtern. „Die ersten Gespräche fanden 2010 statt“, erinnert sich Chris van Winden, Geschäftsführer von ILP Vegetable. „Gefragt war eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema, aber Grundsatz war immer, auch die Meinung des Anderen gelten zu lassen. So herrschte trotz der großen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien eine konstruktive Atmosphäre, die zur Entwicklung eines Lizenzsystems führte. Beteiligt waren sowohl deutliche Befürworter als auch starke Gegner von Patenten; es trafen unterschiedliche Interessen aufeinander, und neben Großunternehmen waren auch kleinere Züchterbetriebe mit berechtigten Interessenvertreten, selbst wenn sie nicht im Besitz eigener Patente waren. Die Mitgliedschaft erlaubt dabei jederzeit Zugang zu den Patenten der anderen Mitglieder von ILP Vegetable.“

Das Lizenzsystem von ILP ist unkompliziert und transparent. Wenn ein Mitglied eine Lizenz für eine Eigenschaft erwerben möchte, die durch den Patentanspruch eines anderen Mitglieds abgedeckt ist, führen die Parteien bilaterale Verhandlungen. Kommt es innerhalb von drei Monaten zu keiner Einigung – was bisher noch nie der Fall war –, so wird die Angelegenheit an unabhängige Sachverständige weitergeleitet. Beide Parteien reichen ihr Angebot für eine Lizenzierung bei der Schlichtungsstelle ein, die dann den angemesseneren Vorschlag auswählt. „Dieses Schlichtungssystem soll unangemessenes Verhalten ahnden“, betont Van Winden. Zum Zeitpunkt der Gründung von ILP Vegetable im Jahr 2014 hielten die beteiligten Unternehmen 123 Patente. Derzeit (Ende 2018) sind es 220 für die nunmehr dreizehn Mitglieder (9 große Mitgliedsunternehmen, 1 mittelgroßes und 3 kleine). „Als wir 2010 mit der Arbeit begonnen haben, waren es etwa 100 Patente“, erinnert sich Van Winden. Er ist nach wie vor zufrieden mit dieser Lizenzlösung. „Die Stimmung unter den Mitgliedern ist gut, die beteiligten Personen sind zufrieden und denken positiv; so funktioniert das System gut.“

Meinung Plantum

Auch wenn Plantum (der niederländische Verband der Pflanzenzüchter) sich weiterhin für eine Änderung des Patentrechts in der Pflanzenzüchtung einsetzt, unterstützt er auch praktische Lösungen, die aus der Branche selbst kommen. „Für uns sind das zwei parallele Wege zum selben Ziel“, erläutert Judith de Roos, Rechtsexpertin bei Plantum. „Der Zugang zu genetischen Ressourcen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Pflanzenzüchtung und notwendig, damit auch in Zukunft innovative Pflanzensorten entwickelt werden können. Die Patentierbarkeit von Native Traits ist in Europa weiterhin umstritten. Die Europäische Kommission und alle 38 Mitgliedstaaten des EPA sind nach wie vor der Ansicht, dass sie von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden sollten. Um hierfür nicht die Gesetze selbst ändern zu müssen, wurde versucht, eine Regelung mit Hilfe von Durchführungsbestimmungen zu erreichen, was nun aber aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt wurde. Das Thema ist juristisch hoch komplex, und es kann immer noch in beide Richtungen gehen. Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir den Unternehmen, sich zwischenzeitlich auf beide Szenarien vorzubereiten. In der Anfangsphase von ILP Vegetable waren wir an der Sekretariatsunterstützung beteiligt. Vor einigen Jahren haben wir intern darüber diskutiert, ob ein System wie ILP auch für den Zierpflanzenbau infrage käme, weil wir ein wachsendes Interesse feststellen konnten. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt die Dringlichkeit nicht gegeben, weil sich die Situation(aufgrund der geringeren Zahl der Patente) noch anders darstellte. Außerdem stellt sich die Frage, wie man alle Akteure der Branche mit ins Boot holt. Wir halten uns jedoch die Möglichkeit offen, und wenn sich die Situation ändert, werden wir uns sicherlich – zusammen mit CIOPORA (der Internationalen Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen) – mit einbringen. Die Bewegung muss jedoch aus der Branche kommen, denn die Unternehmen müssten hier Unterstützung leisten. Auf jeden Fall handelt es sich um einen Prozess, für den wir, neben dem von uns verfolgten politischen/gesetzlichen Weg, jederzeit offen sind, auch wenn alles noch sehr ungewiss und zudem nur für die EU relevant ist. ILP Vegetable umfasst Patente weltweit, unter anderem den Gebrauchsmusterschutz für Merkmale (Traits) in den USA sowie den Sortenschutz, um nur einige Beispiele zu nennen“, schließt De Roos.

Meinung CIOPORA

Edgar Krieger, Generalsekretär von CIOPORA, hält ein Lizenzsystem wie das von ILP Vegetable ebenfalls für ein gutes Modell. „Es könnte zu gegebener Zeit auch für Zierpflanzen- und Obstsorten interessant sein. Für Züchter von Zierpflanzen und Obst muss ein schneller und effizienter Zugang zu patentierten Technologien zu fairen, angemessenen und gleichberechtigten Konditionen gesichert werden. Hierfür unterstützt CIOPORA die Schaffung einer Lizenzierungsplattform und einer Schlichtungseinrichtung. Wir verfolgen entsprechende Entwicklungen, werden jedoch noch nicht wirklich aktiv, da es noch keinen Bedarf zu geben scheint. Was Patente betrifft, so ist CIOPORA der Ansicht, dass Patentschutz auch für pflanzenbezogene Erfindungen möglich sein sollte. Dümmen Orange ist in dieser Hinsicht mit uns einer Meinung. Sowohl beim Sortenschutz als auch beim Patentrecht sind wir für eine Ausnahme für Pflanzenzüchter, damit diese geschütztes Pflanzenmaterial zum Zwecke der Züchtung oder zum Entdecken und zur Entwicklung neuer Pflanzensorten verwenden können. Die anschließende Vermarktung einer Pflanze, in die der Patentgegenstand eingeflossen ist, muss dann aber auf jeden Fall der Genehmigung des Patentinhabers unterliegen“, fordert Krieger.

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